Abbensener Partyservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, in Ihrer jeweils aktuellen Fassung, für alle Leistungen des Abbensener Partyservice.


  • Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.


  • Alle Angebote dieser Web-Site und unserer Karte sind im Preis und Leistung unverbindlich. Änderungen und/oder Streichungen bleiben dem Anbieter grundsätzlich vorbehalten.


  • Die angebotenen Leistungen sind vom Abbensener Partyservice in der Regel auch so zu erbringen. Veränderungen können jedoch durch bestimmte Gründe nötig sein. Insbesondere wenn die von uns zu erbringende Leistung nicht in Qualität oder Verfügbarkeit zu gewährleisten ist.                                       In diesem Falle erfolgt eine Rücksprache mit dem Kunden.


  • Aufträge werden über diese Web-Site nicht entgegen genommen. Wir bitte sie, sich mit uns per E-Mail (Kontakt) oder telefonisch in Kontakt zu treten.
  • Der Kunde versichert mit Erteilung eines Auftrages die AGB gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.


  • Bei Unverträglichkeiten und Allergien ist der Kunde verpflichtet dem Abbensener Partyservice dies, spätestens bei der Bestellung, mitzuteilen.

     

 

  • Bei einer Bestellung für eine Personenzahl von weniger als 15 Personen, wird zu der vereinbarten Summe 10 % Aufwandspauschale berechnet

 

  • Zahlung erfolgen in der Regel per Überweisung oder in bar bei Lieferung des Caterings bzw. Abholung der Leihware. Die in unseren Preislisten enthaltenen Preise sind Endpreise und verstehen sich einschließlich der gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer.


  • Bei Neukunden ist die Zahlung sofort, bei Lieferung, zu entrichten. Ansonsten ist die Fälligkeit der Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der Rechnung gegeben. 

 

  • Der Abbensener Partyservice behält sich vor, Bestellungen abzulehnen oder eine Anzahlung zu verlangen.


  • Eine Bestellung sollte mindestens 7 Tage vor dem beabsichtigen Liefertermin getätigt worden sein.


  • Der Kunde kann bis 7 Tage vor dem Liefertermin von seinem Auftrag zurücktreten. Leistungen die bis dahin schon erbracht worden sind müssen jedoch in voller Höhe in Rechnung gestellt werden und werden von eventuell geleisteten Anzahlungen abgezogen. 

 

  • Bei kurzfristigeren Stornierungen werden 50% Aufwandsentschädigung berechnet, sofern noch keine Waren geliefert oder gekauft worden sind.                                   Sollte dies der Fall sein, kann eine Stornierung des Auftrages nicht mehr erfolgen und wir müssen die volle, vereinbarte Summe berechnen.


  • Für den Fall von höherer Gewalt, wozu auch Außensperren und Streik zählen, aber auch Warenknappheit, ist der Abbensener Partyservice von der Verpflichtung zur Leistung frei. Der Abbensener Partyservice verpflichtet sich seinerseits den Kunden unverzüglich nach Erkennen der Lieferfreiheit zu unterrichten.                                                                       In diesem Fall werden geleistete Anzahlungen zu 100 % zurück gezahlt.


  • Bei Abholung oder Lieferung der Ware hat der Kunde die Ware gründlich zu prüfen. Erkennbare Mängel und Reklamationen sind sofort zu erheben.                                                      Der Kunde ist verpflichtet seine Reklamation oder Mängelrüge sofort mitzuteilen, gegebenenfalls noch einmal gesondert telefonisch, damit fehlende oder fehlerhaft gelieferte Teile der Bestellung evtl. nachgeliefert werden kann.                          Ist ein Teil der Bestellung mangelhaft, wird dadurch nicht die gesamte Lieferung mangelhaft. Der Kunde ist verpflichtet  die ordnungsgemäße Teillieferung abzunehmen und den dafür entfallenen Anteil zu bezahlen.                                         Nach dem Verzehr besteht kein Minder- und/oder Wandlungsrecht, wenn eventuelle Mängel bzw. Reklamationen anderer Art nicht vor dem Verzehr an uns mitgeteilt worden sind.


  • Der Abbensener Partyservice haftet nicht für Mängel oder Schäden durch Drittanbieter. Dies gilt auch, wenn Drittanbieter über den Abbensener Partyservice vermittelt worden sind. Aufträge und Zahlungen sind vom Kunden direkt mit dem jeweiligen Drittanbieter zu vereinbaren.                              Der Abbensener Partyservice tritt nur als Vermittler zwischen Kunde und Drittanbieter auf.                                            Dies gilt nur, wenn mit dem Kunden nichts anderes vereinbart worden ist


  • Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Für Lieferverzögerungen und/oder entstandene Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt übernehmen wir keine Haftung.
  • Besonderheiten des Lieferortes wie Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc. sind bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns organisatorisch darauf einrichten können.


  • Leihwaren wie Chafing-Dishes, Geschirr oder auch Besteck werden, bei Lieferung eines Caterings, in der Regel kostenfrei mitgeliefert. Aus hygienischen Gründen sind diese gereinigt zu einem vereinbarten Termin an uns zurückzugeben.


  • Bei der Nutzung unseres Abwaschservices muss der Kunde die Essensreste aus den Chafing-Dishes zu entfernen. Es wird ein Reinigungsaufschlag von 2,00 € pro Person
  • Bei Abholung verschmutzter oder gereinigter Leihware wird eine zusätzliche  Pauschale von 15,00 € pro Person fällig. 

 

  • Sobald der Abwaschservice oder/und der Abholservice in Anspruch genommen wird, muss das gesamte Catering mit dem höheren Mehrwertsteuersatz von 19 % berechnet werden.
  • Bei Leihwaren die gegebenenfalls über Dritte bezogen werden müssen, fällt eine Leihgebühr an. Der Kunde wird im Voraus über Art und Umfang unterrichtet.
  • Leihware die durch Verschulden des Kunden zerstört, beschädigt oder abhanden gekommen ist, wird von uns zum handelsüblichen Neupreis in Rechnung gestellt.


  • Sollte der Kunde entgegen einer Vereinbarung keine Zahlung geleistet haben, werden für die erste und zweite Mahnung, soweit wir sie versenden, jeweils 10,00 € Mahngebühr in Rechnung gestellt.

 

  • Sollte eine der Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Vereinbarung im übrigen wirksam. Der unwirksame Teil soll durch eine solche Klausel ersetzt werden, die rechtlich wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.